Zwei Frauen haben Spaß bei der Autofahrt

Worauf du jetzt bei der Autofahrt achten solltest

Das ist in diesem Jahr neu

Masken im Verbandskasten

Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen ist es nun deine Pflicht als Autofahrer*in zwei medizinische Masken (Typ 1 - DIN EN 14683) für den Notfall bereitzuhaben. 

Wenn du einen Verbandskasten der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 besitzt, darfst du ihn wie gehabt weiternutzen und musst diesen nicht um die zwei Masken ergänzen.

 

2023 keine CO²-Steuer-Erhöhung

In diesem Jahr gibt aus auf Grund der Energiekrise keine Erhöhung der CO²-Steuer, sodass Benzin und Diesel nicht teurer werden.

 

Förderung beim Kauf eines Elektro-Autos

Falls du dir ein Elektro-Auto kaufen möchtest, erhältst du ab jetzt nur noch eine Förderung für den Kauf solch eines Autos, welches auch nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt hat. Das bedeutet, dass Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge keine Förderung mehr bekommen. Insgesamt wurde der Bonus reduziert, sodass bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 EUR nur noch 4.500 EUR anstatt 6.000 EUR vom Staat dazu gesteuert werden. Bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 60.000 EUR sind es nur noch 3.000 EUR anstatt 5.000 EUR.

 

Automatisiertes Fahren bis 130 km/h zulässig

Ein neuer Beschluss regelt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von automatisiertem Autofahren von den vorher geltenden 60 km/h auf 130 km/h.

 

Höhere Mautgebühren in Österreich

Die diesjährige Mauterhöhung in Österreich ist deutlich höher als die vergangenen Jahre. Ab diesem Jahr kostet die Jahresvignette für PKW 96,40 EUR und wurde demnach um 2,60 EUR erhöht.
Den 10-Tages-Pass gibt’s für 9,90 EUR für einen PKW und für 5,80 EUR für ein Motorrad.

 

Digitale Vignette in der Schweiz

Dieses Jahr ist die digitale Vignette als Erweiterung der Klebe-Vignette geplant. Diese soll 40 Schweizer Franken (42 EUR) kosten (Gültigkeit vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2024). Neu ist die Bindung an das Kontrollschild anstatt an das Fahrzeug. Daher musst du bei einem Fahrzeugwechsel keine weitere Vignette kaufen.

Übrigens soll auch ab diesem Jahr die Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz in Deutschland möglich sein – Also immer schön nach Vorschrift fahren!