Das Fahreignungs- Bewertungssystem
Im Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten ab 60 € und Straftaten eingetragen. Diese Eintragungen werden, je nach Schwere, anhand einer Tabelle bepunktet.
Ziel des so genannten Flensburger Punktsystems ist es, das regelkonforme Verhalten im Straßenverkehr zu fördern. Pro Vergehen werden entweder ein, zwei oder drei Punkte eingetragen.
Die Aufteilung der Punkte
1 Punkt
Wird für schwere Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverstöße, falsche Bereifung, etc.) vergeben. Punkte aus solchen Vergehen werden frühestens nach zweieinhalb Jahren wieder getilgt.
2 Punkte
Werden für Straftaten mit Fahrverbot oder für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise eine Alkoholfahrt mit 0,5 Promille, das Überfahren einer roten Ampel (Rotphase schon länger als eine Sekunde oder mit Gefährdung) sowie beim Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn auferlegt. Hier beträgt die Tilgungsfrist fünf Jahre.
3 Punkte
Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder „isolierter Sperre“, z.B. fahrlässige Tötung/Körperverletzung, Fahrerflucht oder unterlassene Hilfeleistung. Die Tilgungsfrist von Straftaten-Punkten beträgt zehn Jahre.
Der Punkte-Tacho
Der Punkte-Tacho zeigt dir an, ab welcher Punktzahl du mit welcher Konsequenz rechnen kannst. Wie du auf dem Bild erkennen kannst, bist du ohne Punkte noch „im grünen Bereich“. Bei einem bis drei Punkten giltst du als „vorgemerkt“, bei vier oder fünf Punkten wirst du von den Behörden schriftlich ermahnt und bei sechs oder sieben Punkten verwarnt. Sobald du acht Punkte erreichst, kommt es zum Führerscheinentzug.
Die Behörde weist dich im Zuge der Ermahnung oder Verwarnung darauf hin, dass du freiwillig an einem FES (Fahreignungsseminar) teilnehmen kannst, um einen Punkt abzubauen.
Ausführliche Informationen zum Punktekatalog und alle Bußgelder im Straßenverkehr findest du im Bußgeldkatalog
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