Ordnungswidrigkeiten
Als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet man leichte Verstöße gegen das Gesetz ohne Unrechtsgehalt. Das bedeutet, dass hinter deiner Tat keine kriminelle Energie oder Böswilligkeit steht, sondern dass du einfach im Affekt gehandelt hast. Oder hast du schon einmal geplant über eine rote Ampel zu fahren?
Was ist...
...eine Ordnungswidrigkeit?
"(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.“ (§ 1 OWiG)
Die Folge einer Ordnungswidrigkeit ist in der Regel ein Verwarngeld oder ein Bußgeldbescheid. Möglicherweise kommen noch Punkte oder ein Fahrverbot dazu.
Je nach Schwere des Verstoßes sind die Bußgelder unterschiedlich hoch. Eine genaue Auflistung findest du im Bußgeldkatalog.
Verwarnung vs. Bußgeld
Das Verwarnungs- und Bußgeld soll nicht als Strafe dienen, sondern als eine Art „Denkzettel“, um das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken und zu verbessern. Die Verjährung tritt normalerweise nach drei Monaten ein.
Verwarnung
Verwarnungen werden bei geringen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Du wirst mündlich oder schriftlich über die Regelübertretung informiert. Bist du mit der Verwarnung einverstanden und bezahlst das Verwarnungsgeld, hast du bezüglich des festgestellten Verstoßes nichts mehr zu befürchten. Ein Verwarnungsgeld wird in Höhe von 5 bis 55 € erhoben.
Beispiele für geringe Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen:
- Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer um wenige Minuten – hier ist mit einer mündlichen Verwarnung zu rechnen
- Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt – hier wird ein Verwarngeld fällig
Bußgeld
Ein Bußgeld (Beträge ab 60 €) wird erhoben, wenn du eine bedeutendere Ordnungswidrigkeit begangen hast. Die Regelsätze, die bei Ordnungswidrigkeiten erhoben werden, sind im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog festgehalten.
Beispiele für bedeutendere Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h – Bußgeldverfahren sowie Eintrag im Fahreignungsregister
- Missachtung einer roten Ampel, die schon länger als eine Sekunde „Rot“ zeigt – Bußgeldverfahren, Eintrag im Fahreignungsregister und Fahrverbot
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