Probezeit

Was muss ich beachten?

Endlich ist die Prüfung geschafft! Du hältst deinen Führerschein in der Hand. Da ist die Freude natürlich groß, aber bitte vergiss nicht – jetzt beginnt die Probezeit.

Probezeit für alle

Die Probezeit betrifft jeden, der den Führerschein erstmalig erworben hat. Sie dauert in der Regel zwei Jahre, kann sich aber aufgrund bestimmter Regelverstöße verlängern. Nach Ablauf dieser Zeit ist deine Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig.

Sinn und Zweck der Probezeit ist, junge Fahrer durch strengere Regeln besser zu schützen. Denn in der Altersgruppe der 18 bis 25-jährigen ist das Risiko, im Auto tödlich zu verunglücken drei bis vier Mal so hoch wie bei allen anderen Altersgruppen. Deshalb ist es für unerfahrene Fahrer besonders wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

 

Wie betrifft mich die Probezeit konkret?

Die Probezeit ist sozusagen die dritte Prüfungsphase, in welcher die Führerscheinneulinge ihr Können unter Beweis stellen müssen. Deshalb gelten in dieser Zeit strengere Strafen für Verkehrsdelikte und bestimmte Einschränkungen.

Die bekannteste Einschränkung ist sicherlich die Null-Promille-Regel.
In der Probezeit ist es strengstens verboten, unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren. Kein Wein, kein Bier und auch kein anderes alkoholisches Getränk. Erst wenn die Probezeit beendet ist und du 21 Jahre alt bist, gilt eine Promille-Grenze von 0,5.

 

Was passiert, wenn ich einen Verkehrsverstoß begangen habe?

Mögliche Folgen sind:

 

Das sind die 11 schwerwiegendsten Verstöße in der Probezeit

In der Liste findest du die A-Verstöße, die laut Bußgeldkatalog häufig vorkommen und mit den höchsten Strafen und Bußgeldern für Fahranfänger einhergehen.

  1. Missachten des Rechtsfahrgebots
  2. Geschwindigkeitsüberschreitung
  3. Abstandsvergehen
  4. Verstöße beim Überholen
  5. Missachtung der Vorfahrt
  6. Abbiegevergehen
  7. Verstöße auf der Autobahn
  8. Alkohol am Steuer
  9. Vergehen am Bahnübergang
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen
  11. Fahren ohne Begleitperson bei Führerschein ab 17 Jahren
Junge Frau und Mann in Auto

Probezeit beim Führerschein mit 17

Welche Besonderheiten gibt es?

Generell gelten die gleichen Regeln und Vorschriften wie in der Probezeit beim Führerschein mit 18. Aber es gibt zwei Besonderheiten, die vielleicht interessant für dich sind.

  • Die Probezeit ist beim Führerschein mit 17 für jeden zu durchlaufen. Selbst wenn du bereits einen Führerschein der Klasse A vorweisen kannst, musst du trotzdem eine Probezeit von zwei Jahren ableisten.
  • Fahre niemals ohne deine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson. Ansonsten begehst du einen Verkehrsverstoß der Klasse A. Das bedeutet eine verlängerte Probezeit, Bußgeld, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und eventuell den Entzug der Fahrerlaubnis.
Glückliches Mädchen hält im Auto Autoschlüssel

Finde deine Fahrschule

Noch mehr über alle Regeln und Einschränkungen der Probezeit erfährst du natürlich auch von deinem Fahrlehrer. Also entdecke direkt in unserer Suche deine Fahrschule in der Umgebung und stelle dort all deine ungeklärten Fragen über deinen Weg zu einem sicheren Autofahrer.