So bekommst du ihn wieder!
Frühestens drei Monate vor dem Ende der Sperrfrist kannst du die Neuerteilung deines Führerscheins bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragen. Im Anschluss teilt dir die Behörde mit, ob und welche Auflagen du zu erfüllen hast.
Diese Auflagen sind je nach Fall unterschiedlich. So kann es zum Beispiel passieren, dass Fahrer mit Drogen- oder Alkoholproblemen einen Abstinenznachweis erbringen müssen, während „8-Punkte-Sünder“ das nicht benötigen.
Welche Auflagen gibt es?
- Positives Ergebnis einer MPU
- Abstinenznachweis für sechs bis zwölf Monate
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Erneute Fahrerlaubnisprüfung bei begründeter Annahme (wenn der Betroffene nicht mehr über nötige Kenntnisse verfügt)
Obwohl die Teilnahme am Aufbauseminar oder der MPU erst nach der Sperrzeit möglich ist, solltest du dich so schnell wie möglich um einen Platz kümmern, da diese in kürzester Zeit ausgebucht sind.
Außerdem solltest du von Anfang an regelmäßig Nachweise sammeln, dass du keinen Alkohol bzw. keine Drogen mehr konsumierst (Abstinenznachweis). Sobald du die Fahrerlaubnis wiedererlangt hast, kommt es zur erneuten Probezeit.
Wann verjährt der Entzug der Fahrerlaubnis?
Oft ist eine Wiedererteilung des Führerscheins an das Bestehen einer MPU gebunden. Allerdings ist eine MPU sehr teuer und nicht jeder kann sie sich leisten. Deshalb gibt es noch eine andere Möglichkeit den Führerschein wieder zu bekommen: Warten.
Alle Vergehen, die zum einem Führerscheinentzug geführt haben, müssen nach §29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nach spätestens zehn Jahren aus dem Verzeichnis gelöscht werden. Allerdings ist nicht klar definiert, wann genau die Verjährungsfrist beginnt, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt.
Die Frist beginnt spätestens fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug. Deshalb ist oft von einer 15-jährigen Tilgungsfrist die Rede.
Aufgrund der langen Zeit ohne Führerschein können Zweifel an deinen Kenntnissen und Fähigkeiten aufkommen, wodurch du für jede Fahrzeugklasse eine neue theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen müsstest.
Was bedeutet ein Führerscheinentzug lebenslang?
Normalerweise ist ein Führerscheinentzug immer an eine Frist gebunden. Nur in seltenen Fällen wird eine lebenslange Sperrfrist erteilt. Nach Paragraph 69a Strafgesetzbuch kann die lebenslange Sperrfrist immer dann verhängt werden, „wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht“. Voraussetzung dafür ist die Feststellung der besonderen Schwere der Tat und das der Betroffene eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Dies ist der Fall bei:
- dem Begehen von Straftaten
- wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren trotz Sperrfrist
- Gesundheitlichen Problemen
Allerdings ist es bei allen diesen Fällen möglich, den Führerschein zurück zu erhalten, wenn das Problem nachweislich beseitigt wurde.
Führerscheinentzug – wie legt man Einspruch ein?
Grundsätzlich hat man erst einmal ein Widerspruchsrecht, wenn ein Führerscheinentzug angedroht wird. Ist jemand anderes gefahren, konnte zum Beispiel ein Baustellenschild nicht rechtzeitig entdeckt werden oder gibt es andere plausible Gründe für das eigene Fehlverhalten, lässt sich ein Führerscheinentzug zwar nicht aufheben, aber immerhin verzögern. Anders ist das übrigens beim Fahrverbot, das bei einem guten Widerspruch verkürzt oder in eine Geldbuße umgewandelt werden kann. Wird der Einspruch abgelehnt, geht der Fall automatisch vor Gericht.
Wer nachweislich eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat, die klassischerweise zum Führerscheinentzug führt, der wird auch mit einem Einspruch vor Gericht kaum um die Strafe herum kommen. Wer dem Richter aber nicht nur Reue zeigt, sondern auch glaubwürdig machen kann, dass man nicht selbst Schuld am Vergehen war, der kann die Sperre für den Führerscheinentzug drastisch senken. Je nach Schwere der Tat ist hier nämlich ein Zeitraum von 6 Monaten bis hin zu fünf Jahren möglich, hinzu kommen dann noch Geldstrafen sowie möglicherweise eine Freiheitsstrafe oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung.
Finde deine Fahrschule
Der erste Schritt, um einen Führerscheinentzug von Anfang an zu vermeiden, ist die Wahl einer qualitativen Fahrausbildung. Suche dir also jetzt eine Fahrschule in deiner Nähe, die dich sowohl praktisch als auch theoretisch bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet.