Die Abgabe des Führerscheins
Wann und wo muss ich mich melden?
Nach dem Erhalt deines Bußgeldbescheids, indem das Bußgeld, die Punkte und das Fahrverbot vermerkt sind, hast du zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, falls ein Härtefall vorliegen sollte. Nach dieser Frist bzw. nach der Bezahlung des Bußgeldes wird das Fahrverbot rechtskräftig und muss angetreten werden.
Wann genau du das Fahrverbot antreten musst, hängt von dir ab. Wenn gegen dich in den vergangenen zwei Jahren bereits ein Fahrverbot verhängt wurde, bist du ein Wiederholungstäter und musst es sofort bei in Kraft treten des Bußgeldbescheids antreten. Unabhängig von der Tatsache, ob du deinen Führerschein bereits abgegeben hast oder nicht.
Ersttäter hingegen haben einen Zeitraum von vier Monaten zur Verfügung, um den Beginn der Mobilitätspause frei zu wählen. Offiziell beginnt sie mit der Abgabe des Führerscheins. Solltest du diesen nicht pünktlich abgeben, droht dir die Beschlagnahmung deines Führerscheins und das Fahrverbot startet automatisch.
Wo muss ich den Führerschein abgeben?
In der Regel musst du den Führerschein bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. In manchen Bundesländern gibt es allerdings auch die Möglichkeit, ihn an der zuständigen Polizeidienststelle abzugeben. Informiere dich bitte, ob das in deinem Fall geht.
Wie du deinen Führerschein abgibst, bleibt dir überlassen. Entweder verschickst du ihn per Einschreiben oder gibst ihn persönlich vor Ort ab. Hauptsache er kommt pünktlich in der Behörde an. Die Rückgabe erfolgt nach Wunsch entweder postalisch oder durch persönliche Abholung.
Finde deine Fahrschule
Der erste Schritt, um ein Fahrverbot von Anfang an zu vermeiden, ist die Wahl einer qualitativen Fahrausbildung. Suche dir also jetzt eine Fahrschule in deiner Nähe, die am besten zu dir passt und dich sowohl praktisch als auch theoretisch bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet.