Fahrzeugpapiere

Zulassungsbescheinigungen Teil I und II

Als Fahrzeugführer musst du in Deutschland auf Verlangen bestimmte Dokumente vorzeigen können. Mit ihnen zeigst du, dass du berechtigt bist, das Fahrzeug zu führen und dass das Fahrzeug rechtmäßig zugelassen ist. Hier erfährst du, welche Fahrzeugpapiere es gibt und welche du unterwegs immer dabei haben musst.

Blaues Modellauto auf Zulassungsbescheinigung
Bevor du mit deinem Führerschein im neuen Auto unterwegs sein kannst, musst du es auf dich zulassen.

Zulassungsbescheinigung Teil I

Der Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Inhaltlich ist sie mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem Fahrzeugbrief, identisch. Sie enthält zusätzlich den Fälligkeitstermin der nächsten Hauptuntersuchung. Die Feldnamen sind als EU-Codes angegeben und werden auf der Rückseite erklärt. So verbergen sich z. B. hinter folgenden Angaben:

  • Code 5: Fahrzeugklasse
  • Code 7.1-7.3: Zulässige Achslast in kg
  • Code 18: Fahrzeuglänge
  • Code 19: Fahrzeugbreite (Achtung: Durch die Außenspiegel ist dein Fahrzeug breiter als in den Papieren angegeben.)
  • Code 20: Fahrzeughöhe
  • Code F.1: Zulässige Gesamtmasse
  • Code G: Leermasse
  • Code P.1: Hubraum
  • Code P.2/P.4: Nennleistung in kW/kg (nur bei Krafträdern)
  • Code Q: Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)
  • Code S.1: Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
  • Code T: Höchstgeschwindigkeit in km/h

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. den Fahrzeugschein) musst du beim Fahren dabei haben und sie zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen.

Frau zeigt Polizisten aus Auto Fahrzeugschein
Den Fahrzeugschein musst du wie deinen Führerschein immer dabei haben.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Der Fahrzeugbrief

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Betriebserlaubnis und ist zur Zulassung oder Außerbetriebsetzung erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird beim Fahrzeugkauf vom Händler oder Vorbesitzer ausgegeben. Sie enthält:

  • Wichtige Fahrzeugdaten wie Hubraum, Motorleistung, Abmessungen, Gewichte, Anzahl der Achsen und Sitzplätze.
  • Den Namen des Halters und ggf. den des Vorbesitzers
  • Angaben über Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung des Fahrzeugs
  • Eintragungen über technische Veränderungen am Fahrzeug

Beim Fahren musst du die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mitführen. Da sie als "Besitzurkunde" gilt, solltest du sie auch nicht im Auto aufbewahren.

Fahrschulzeichen auf Autodach

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