Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
Als Fahrzeugführer musst du in Deutschland auf Verlangen bestimmte Dokumente vorzeigen können. Mit ihnen zeigst du, dass du berechtigt bist, das Fahrzeug zu führen und dass das Fahrzeug rechtmäßig zugelassen ist. Hier erfährst du, welche Fahrzeugpapiere es gibt und welche du unterwegs immer dabei haben musst.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Inhaltlich ist sie mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem Fahrzeugbrief, identisch. Sie enthält zusätzlich den Fälligkeitstermin der nächsten Hauptuntersuchung. Die Feldnamen sind als EU-Codes angegeben und werden auf der Rückseite erklärt. So verbergen sich z. B. hinter folgenden Angaben:
- Code 5: Fahrzeugklasse
- Code 7.1-7.3: Zulässige Achslast in kg
- Code 18: Fahrzeuglänge
- Code 19: Fahrzeugbreite (Achtung: Durch die Außenspiegel ist dein Fahrzeug breiter als in den Papieren angegeben.)
- Code 20: Fahrzeughöhe
- Code F.1: Zulässige Gesamtmasse
- Code G: Leermasse
- Code P.1: Hubraum
- Code P.2/P.4: Nennleistung in kW/kg (nur bei Krafträdern)
- Code Q: Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)
- Code S.1: Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
- Code T: Höchstgeschwindigkeit in km/h
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. den Fahrzeugschein) musst du beim Fahren dabei haben und sie zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Der Fahrzeugbrief
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Betriebserlaubnis und ist zur Zulassung oder Außerbetriebsetzung erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird beim Fahrzeugkauf vom Händler oder Vorbesitzer ausgegeben. Sie enthält:
- Wichtige Fahrzeugdaten wie Hubraum, Motorleistung, Abmessungen, Gewichte, Anzahl der Achsen und Sitzplätze.
- Den Namen des Halters und ggf. den des Vorbesitzers
- Angaben über Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung des Fahrzeugs
- Eintragungen über technische Veränderungen am Fahrzeug
Beim Fahren musst du die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mitführen. Da sie als "Besitzurkunde" gilt, solltest du sie auch nicht im Auto aufbewahren.
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