Der Taxi-Führerschein
Eine Stadt ohne Taxis wäre undenkbar. Schließlich besitzt nicht jeder ein Auto, um von A nach B zu kommen. Dabei darf ein Taxi in Deutschland maximal neun Personen einschließlich Fahrer befördern.
Ob nebenberuflich oder hauptberuflich: Wenn du selber Taxi fahren möchtest, musst du zusätzlich zum Führerschein der Klasse B noch einige weitere Anforderungen erfüllen, beispielsweise einen Personenbeförderungsschein besitzen und eine Ortskundeprüfung ablegen. Dabei ist unerheblich, ob du selbstständig als Taxifahrer arbeiten möchtest oder ob du dich bei einem Taxiunternehmen anstellen lässt.
Wichtige Informationen
Voraussetzungen für die Taxifahrerausbildung
- Führerscheinklasse B
- Mindestalter von 21 Jahren
- Zwei Jahre Fahrpraxis
- Ortskundeprüfung
- Personenbeförderungsschein
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Verkehrszentralregister in Flensburg
- Positives ärztliches Gutachten
- Untersuchung des Sehvermögens, Reaktionsvermögens, der Konzentrationsfähigkeit und der Orientierungsfährigkeit
Ablauf Taxifahrerausbildung
Wenn du dich zum Taxifahrer ausbilden lassen möchtest, kannst du dich entweder für eine entsprechende Schulung z. B. bei einem Taxiunternehmen oder einer Fahrschule bei dir vor Ort anmelden oder dir das nötige Wissen selbst beibringen. Zur Ortskundeprüfung und zur Prüfung im Rahmen des Personenbeföderungsscheins kannst du dich dann anmelden, wenn du dich bereit fühlst.
Eine Schulung ist aber auf jeden Fall empfehlenswert, da hier alle Punkte wie Ortskunde, Umgang mit Kunden und ähnliches ausführlich behandelt wird und sie dich so sehr gut auf die Prüfung vorbereitet. Die Kosten der Schulung erfährst du bei deinem Anbieter vor Ort.
So läuft die Ortskundeprüfung ab
Die Ortskundeprüfung musst du beim TÜV oder deiner Kreisverwaltungsbehörde ablegen. Die Inhalte regelt dabei jede Behörde individuell. Früher wurde die Ortskundeprüfung nahezu ausschließlich mündlich abgelegt, heutzutage wird die mündliche Prüfung meist durch eine schriftliche Prüfung ergänzt oder gar ersetzt. Dabei kann der Prüfungsstoff je nach Behörde sehr umfangreich sein und zum Teil über tausend Detailinformationen (Straßen, Plätze, Behörden, Polizeiwachen, Krankenhäuser, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Konsulate/Botschaften, innerstädtische Verbindungen etc.) umfassen.
In Berlin musst du beispielsweise 600 Straßen und Plätze kennen.
Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, musst du z. B. mindestens 75 von 100 Punkten erreichen. In der Regel dauert die schriftliche Prüfung 90 Minuten.
Mündliche Prüfung: Die mündliche Taxiprüfung besteht aus Stadtplankunde und einer Orientierungsprüfung. Hier musst du mindestens 70 Punkte erreichen, um zu bestehen. Falls du durch die Prüfung fällst, gibt es eine Sperrfrist bis zum nächsten Prüfungstermin. Je nach Häufigkeit des Versagens beträgt diese zwischen vier Wochen und sechs Monaten.
Kosten für den Taxiführerschein
Das lässt sich leider nicht pauschal sagen. Die Kosten des Taxiführerscheins sind von vielen Faktoren abhängig, z. B. ob du die Prüfungen auf Anhieb bestehst oder bereits einen Führerschein der Klasse B besitzt.
Über die Kosten der Klasse B erfährst du hier mehr. Bei den folgenden Angaben handelt es sich um geschätzte Werte. Diese können je nach Region, Fahrschule und individuellem Fortschritt des Fahrschülers variieren (Nur Kosten für den Taxiführerschein! Klasse B nicht inbegriffen):
- Augenärztliche Untersuchung (50€)
- Hausärztliche Untersuchung (200-600€)
- Polizeiliches Führungszeugnis (15€)
- Taxiprüfung (40€)
- Kurs (Freiwillig,aber sinnvoll) (1000-2000€)
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