Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge

Transport von A nach B

In vielen Betrieben müssen schwere Lasten transportiert werden. In der Regel verwendet man hierzu Flurförderfahrzeuge, besser bekannt als Gabelstapler. Diese besitzen keine Straßenzulassung, sondern dienen lediglich der Ein-, Um- und Auslagerung von Waren und Gütern.

Grundsätzlich darf man mit einem Kfz-Führerschein solche Gabelstapler fahren. Aus Versicherungs- und Haftungsgründen setzen die Berufsgenossenschaften allerdings noch einen zusätzlichen Führerschein für Flurförderfahrzeuge voraus. Wie du den erhältst, erfährst du auf dieser Seite.

Flurförderfahrzeuge vor Container
Die meisten Arbeitgeber verlangen einen spezifischen Führerschein für Flurförderfahrzeuge.

Wichtige Informationen

  • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Unter Aufsicht können auch unter 18-Jährige während der Ausbildung den Schein machen
  • Attest über die körperliche und geistige Eignung 
  • Anmeldung zu einem Seminar zum Gabelstaplerführerschein und Unterweisung vor Ort
  • Schritliche Bescheinigung des Unternehmens

Zu den Ausbildungsinhalten gehört neben praktischen Übungen auch die Theorie. Im theoretischen Teil lernst du zum Beispiel mehr über Unfallvorschriften im Betrieb, Fahren mit Lasten und einen sicheren Stand. 

Am Ende des Seminares wird jeweils eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt. Wird diese bestanden, erhältst du den Flurfördermittelschein. Diesen musst du anschließend im Betrieb immer mitführen.

Das Pflichtseminar dauert in der Regel ein bis zwei Tage und kostet ca. 200 bis 300 Euro. In den meisten Fällen übernimmt dies der Arbeitgeber in vollem Umfang. Doch auch wenn man sich privat und eigenständig dazu entscheidet, diesen Führerschein zu machen, kann man in vielen Fällen einen Zuschuss von der Arbeitsagentur erhalten.

Neben dem Gabelstapler gibt es weitere Fahrzeuge, die unter diese Kategorie fallen, beispielsweise:

  • Schlepper
  • Gabelhubwagen
  • Containerstapler
  • Teleskopstapler

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  • Schubmaststapler
  • Schwerlaststapler
  • Geländestapler
  • Mitnahmestapler
  • Kommissionierstapler
  • Schmalgangstapler

Bei diesen Behörden werden Flurfördermittelscheine ausgestellt:

  • bei Prüfvereinen und Organisationen wie der DEKRA und dem TÜV
  • bei zertifizierten IAG-Ausbildungsbetrieben
  • bei freiberuflichen Ausbildern z. B. überbetrieblichen sicherheitstechnischen Diensten
  • bei Unternehmen, die mit Gabelstaplern handeln.
Orange Pylone auf Straße mit Pfeil

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