Autoführerschein

Führerscheinklasse B

In Deutschland besitzen über 50 Millionen Menschen den Führerschein der Klasse B, auch Autoführerschein genannt. Um ihn zu erlangen, müssen nach der Ausbildung die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Alles, was es dabei zu beachten gilt und die wichtigsten Informationen findest du hier!

Allgemeine Infos zum B-Führerschein

  • Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17). 18 Jahre beim Direkterwerb. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den B-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Das darf ich mit dem B-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A, mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) von max. 3.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem B-Führerschein:  AM und L
  • Anhängerregelung: Anhänger mit einem Gesamtgewicht von max. 750 kg sind immer erlaubt. Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 750 kg sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt.
  • Besonderheit: Wenn du bei der Anmeldung noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern der Ausbildung zustimmen (Unterschrift auf Ausbildungsvertrag).
  • Weitere Besonderheiten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) dürfen im Inland gefahren werden, über 15 kW Leistung aber erst ab 21 Jahren.

Alles zur Führerscheinklasse B-Ausbildung

Theorie

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. 

Beim Grundstoff in Klasse B/BF17 musst du insgesamt 12 Doppelstunden á 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden á 90 Minuten besucht haben.

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.

Der Theorieunterricht macht dich fit für deine Theorieprüfung und deine Fahrstunden.

Praxis

Neben den normalen Fahrstunden, in denen du dich mit dem Auto und den Verkehrsvorschriften vertraut machst, gibt es Sonderfahrten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und ohne die du nicht zur praktischen Prüfung zugelassen wirst. Sie dienen dazu, das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit zu senken und dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Eine praktische Pflichtstunde dauert 45 Minuten.

In Klasse B/BF17 umfassen diese Sonderfahrten unter anderem 5 Ausbildungsstunden Überlandschulung, davon eine Fahrt, in der du mindestens zwei Stunden á 45 Minuten am Stück absolvierst. Zudem sind 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen vorgeschrieben, davon ebenfalls eine Fahrt mit mindestens einer Doppelstunde. Der dritte Block Sonderfahrten ist bei Dämmerung oder Dunkelheit abzuleisten. Hier sind 3 Ausbildungsstunden vorgeschrieben, die zu mindestens der Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu absolvieren sind.

Auch hier gilt übrigens: Es handelt sich bei den Stunden lediglich um Mindeststunden. Du kannst selbstverständlich mehr Fahrstunden nehmen.

Orange Pylone auf Straße mit Pfeil

Häufige Fragen

Ja, das stimmt. Mit dem Führerschein der Klasse B bekommst du auch den Rollerführerschein (AM) erteilt. Du darfst also damit auch Roller bis max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

Eigentlich gilt die Bescheinigung im Rahmen von BF17 nur in Deutschland, so dass du mit der Bescheinigung auch nur in Deutschland fahren darfst. Aber die Regelung wurde etwas gelockert, so dass du damit jetzt auch in Österreich unterwegs sein darfst. Lasse dir das vorab jedoch bitte auch noch mal von deiner Kfz-Versicherung bestätigen. Weitere Informationen zu BF17 findest du hier.

Das lässt sich leider nicht pauschal sagen. Die Kosten des Führerscheins sind von vielen Faktoren abhängig, z.B. bestehst du die Prüfungen auf Anhieb, wie viele Fahrstunden benötigst du. Sie sind daher individuell sehr verschieden und lassen sich nicht gut vergleichen. Daher raten wir dir: Lasse dich nicht von vermeintlich günstigen Preisen locken. Versuche vielmehr herauszufinden, ob die Qualität der Fahrausbildung passt. Denn eine hohe Ausbildungsqualität bedeutet , dass du schnell und damit auch günstig zum Führerschein kommst. Denn Durchfallen kann schnell mal teuer werden. Umfangreiche Infos zum Thema Kosten findest du hier.

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