Theorieprüfung: Die Zulassungsvoraussetzungen
Vor der Zulassung zur theoretischen Führerscheinprüfung gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen müssen bestimmte Nachweise vorliegen, zum anderen musst du eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden besucht haben.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Theorieprüfung:
Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du für die Theorieprüfung erfüllt haben musst.
Mindestanzahl Theoriestunden
Zunächst musst du hierfür wissen, dass es in der theoretischen Fahrausbildung Grund- und Zusatzstoff gibt. Im Grundstoff werden allgemeingültige Regeln wie z.B. Vorfahrt, Gefahrenlehre oder Verkehrszeichen behandelt. Im Zusatzstoff geht es um spezielle Regelungen für "deine" Klasse. Vom Grundstoff musst du 12 Doppelstunden besuchen. Wie viele Doppelstunden Zusatzstoff für "deine Klasse" hinzukommen, kannst du in dieser Tabelle nachlesen.
Übrigens: Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, halbiert sich bei dieser sogenannten "Erweiterung" der Grundstoff auf sechs Doppelstunden.
Mindestalter
Du kannst deine theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor Erreichen des für die Führerscheinklasse gültigen Mindestalters ablegen. In der Klasse B also 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag; bei BF17 sind es drei Monate vor deinem 17. Geburtstag.
Genehmigter Führerscheinantrag
Wenn dein Führerscheinantrag noch nicht genehmigt ist, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Dieses Verfahren ist wichtig, um feststellen zu können, ob nicht möglicherweise der Führerschein abgenommen wurde und man sich so einen neuen "erschleichen" will. Auch das Mindestalter und die Gültigkeit von Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis etc. wird hierbei überprüft. Sobald der Antrag genehmigt ist, wird der Prüfstelle (z.B. TÜV oder DEKRA) ein sog. "Prüfauftrag" erteilt und deine Fahrschule wird verständigt, dass deine Papiere vollständig sind.
Gebühr für die Theorieprüfung entrichten
Eine weitere Voraussetzung ist, dass du die Gebühren für die eigentliche Theorieprüfung bei der Prüforganisation (z.B. TÜV oder DEKRA) vorab bezahlst. Diese liegen bei der Prüfung in einer der 12 amtlichen Fremdsprachen höher als bei der Prüfung auf Deutsch. Frag vorher noch mal in deiner Fahrschule nach, ob du das Geld direkt am Tag der Prüfung an die Prüforganisation bezahlst oder ob deine Fahrschule das Geld für dich auslegt und dir anschließend in Rechnung stellt.
Gültiges Ausweisdokument
Versichere dich rechtzeitig vor deinem Prüftermin, ob du einen gültigen Ausweis oder Reisepass besitzt. Diesen musst du am Tag der Prüfung vorlegen, damit nicht "irgendjemand" für dich die Prüfung ablegen kann. Falls dein Ausweis abgelaufen sein sollte, musst du rechtzeitig einen neuen oder einen "vorläufigen" Ausweis beantragen.
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