Verkehrsverbote
Bekannte Verbotsschilder
Diese Verbotsschilder solltest du drauf haben, denn Straßen oder Flächen mit diesen Kennzeichnungen darfst du je nach Fahrzeug nicht befahren:
Verbote für Fahrzeuge aller Art
Das Verbot gilt nicht für Handfahrzeuge oder Tiere, Krafträder, Fahrräder und Personal Transporter darfst du schieben.
Verbote für bestimme Verkehrsteilnehmer
Die Schilder kennzeichnen Straßen, die nicht von den abgebildeten Fahrzeugen befahren werden dürfen - in diesem Fall nicht von Kraftwagen. Andere Varianten dieses Schildes bilden Krafträder, Lkws, Busse, Mofas, Reiter und Fußgänger ab.
Einfahrt verboten
Du darfst nicht in die Straße einfahren, es können aber Fahrzeuge aus ihr herauskommen.
Masse, Höhe, Breite und Achslast
Verbot bei bestimmten Fahrzeugeigenschaften
Die folgenden Zeichen verbieten dir die Verkehrsteilnahme, wenn du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, dessen Maße oder Gewichte einschließlich der Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.
Von links oben nach rechts unten:
- Tatsächliche Breite
- Tatsächliche Höhe
- Tatsächliche Länge
- Tatsächliche Achslast
- Tatsächliche Masse
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands
Das Zeichen verbietet dir, wenn du mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5t oder eine Zugmaschine fährst, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten. Lkw und Busse sind vom Verbot ausgenommen.
Überholverbot
Die beiden folgenden Zeichen verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen ein Gewicht, wie z. B. 7,5t angegeben, gilt das Verbot nur, wenn die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger die angegebene Grenze überschreitet.
Das Ende eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn die Länge der Strecke, für die es gilt, auf einem Zusatzzeichen angebracht ist oder wenn das Verbot zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und klar ist, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht.
Wendeverbot
Dieses Zeichen steht z. B. auf Fahrbahnen mit Mittelinsel, an denen du zwar wenden könntest, andere Verkehrsteilnehmer dadurch aber gefährden oder behindern würdest. Es verbietet das Wenden, nicht aber das Abbiegen nach links.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Du darfst nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben für bestimmte Fahrzeugarten geltende Höchstgeschwindigkeiten trotz des Zeichens bestehen.
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