Führerschein bei halbseitiger und spastischer Lähmung
Das ist zu beachten!
Du leidest unter halbseitiger oder spastischer Lähmung, möchtest aber keineswegs auf mobile Freiheit durch den Führerschein verzichten? In diesem Artikel erfährst du, was bei Vorliegen dieser Beeinträchtigungen in Bezug auf den Führerschein beachten musst.
Die halbseitige Lähmung
Die halbseitige Lähmung schränkt Bewegungen der linken oder der rechten Körperhälfte entweder ganz (sogenannte Hemiplegie) oder teilweise (sogenannte Hemiparese) ein. Beide Fälle sind Folgen von Gehirnschäden. Solltest du unter einer halbseitigen Lähmung leiden, stellt dies kein Hindernisgrund dar, einen Führerschein zu erwerben. Mobile Freiheiten können auch Menschen erlangen, die auf Grund eines Unfalls oder einer Erkrankung halbseitig gelähmt sind.
Wichtig für den Führerschein ist vor allem, wodurch die Hemiplegie entstanden ist. Basiert die Lähmung auf einer Hirnschädigung (z.B. Schädel-Hirn-Trauma), so muss ein ausführlicheres neurologisches Gutachten vorgelegt werden.
Bei halbseitiger Lähmung, die beispielsweise durch einen eingeklemmten Arm oder Bein entstanden ist, reicht ein orthopädisches Gutachten aus.
Bei Fahranfängern verursacht die halbseitige Lähmung in der Regel weniger Probleme als bei Menschen, die vorher ohne Lähmung ein Fahrzeug geführt haben. Es ist schwer, die gefestigten Gewohnheiten abzulegen und die Zeit des Umlernens wird oft als sehr anstrengend empfunden.
Deshalb ist es wichtig, sich unbedingt eine Fahrschule zu suchen, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist und neben der reinen Führerscheinausbildung auch relevante Tipps in Sachen Umlernen geben kann.
Die spastische Lähmung
Menschen, die unter spastischer Lähmung leiden, verfügen über eine krankhaft erhöhte Muskelspannung, die durch Nervenschäden hervorgerufen wird. Dies führt zu Krämpfen und zu Einschränkungen der Beweglichkeit (spastische Parese), was natürlich auch im Hinblick auf das Führen eines Fahrzeuges beachtet werden muss.
Lähmungen spastischer Art können einzelne Muskeln oder ganze Körperabschnitte betreffen. Dies bedeutet nicht, dass ein Führerschein grundsätzlich ausgeschlossen ist, jedoch verhindert eine Spastik, je nach Ausmaß, den Erwerb eines Führerscheins. Der Ausprägungsgrad einer Spastik ist somit entscheidend. Im Hinblick auf den Führerschein muss stets von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden, ob der Erwerb möglich ist.
Wir empfehlen zunächst mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Erst wenn seiner Meinung nach die Möglichkeit besteht, den Führerschein trotz der Spastik zu erwerben, sollte der Gang zur zuständigen Führerscheinbehörde absolviert werden. Durch die langjährige Behandlung verfügt der zuständige Arzt über einen guten Überblick und kann Aussagen darüber machen, was bei vorhandener Spastik möglich ist und was nicht.
Bestehen keine Bedenken, steht der Führerscheinausbildung nichts mehr im Wege. Bei der zuständigen Führerscheinbehörde erhält man dann alle Informationen darüber, welche Gutachten notwendig sind, um die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit zu erhalten.
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