Alleine fahren mit 17
BF17 Sondergenehmigung
Es ist theoretisch möglich, aber praktisch sehr schwer zu erhalten: Die Sondergenehmigung für das Begleitete Fahren, die dir erlaubt trotz Führerschein mit 17 alleine ohne Begleitperson zu fahren. Als der Modellversuch 2009 in Niedersachsen gestartet wurde, versprachen sich die Initiatoren vor allem eins: Das Unfallrisiko junger Fahrer zu senken. Denn nach wie vor haben junge Erwachsene weltweit das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Besonders zu Beginn, bei den ersten Fahrten, die alleine durchgeführt werden, führt die geringe Fahrpraxis zu mehr Unfällen.
Die Mühe kann sich lohnen.
Das passiert aber selten.
In Einzelfällen kann sich der Aufwand lohnen, z. B. wenn du als Azubi keine andere Möglichkeit hast als mit dem Auto zu deiner Ausbildungsstelle zu gelangen. Aber auch in diesem Fall sind die Maßstäbe, die ein Richter anlegen würde, um deine Situation zu beurteilen, nicht leicht zu erfüllen.
Deine Situation muss sich wesentlich von der anderer Jugendlicher unterscheiden. Das heißt im Klartext: Dir müssten sehr große Nachteile entstehen, die das erhöhte Risiko im Straßenverkehr durch dich als minderjährigen Fahrer aufwiegen. Auch werden alle anderen Möglichkeiten detailliert durchgespielt. So kann es dir passieren, dass ein Bahnhof auf der Strecke oder eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe der Arbeitsstelle deine Chancen auf eine Sondergenehmigung reduzieren. Dahinter steht die Annahme, dass du mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren kannst.
Außerdem wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellt, das dokumentiert, ob du psychisch und physisch dazu in der Lage bist, alleine zu fahren, und ob du mit der Verantwortung umgehen kannst. Ein positiver Bescheid ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Wenn dein Ersuchen alle diese Hürden genommen hat, kann sich die Fahrerlaubnisbehörde dennoch sehr restriktiv verhalten und ggf. nur erlauben, dass du zu bestimmten Tageszeiten bestimmte Strecken alleine fahren darfst.
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Roller als Alternative
Eine Alternative zur Sondergenehmigung kann der Roller- oder ein anderer Zweiradführerschein sein. Am ehesten kannst du mit dem Mofa-Führerschein starten. Das Mindestalter beträgt hier 15 Jahre und wenn du pünktlich startest, darfst du die Prüfung schon drei Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
Finde deine Roller-Fahrschule
Die Freiheit auf zwei Rädern gibt es schon ab 16! Das heißt du kannst früher durchstarten und sparst dir die Mühe mit der Sondergenehmigung.