Gültigkeit Führerschein mit 17
Nachdem du diesen Artikel gelesen hast, kannst du folgende Fragen beantworten:
- Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung starten?
- Was genau steht in der Prüfungsbescheinigung?
- Wie lange ist die Prüfungsbescheinigung für BF17 gültig?
- Wie kann ich die Prüfungsbescheinigung in den Führerschein der Klasse B umtauschen?
- Worauf muss ich bei Reisen mit dem Auto ins Ausland achten?
Fristen und Termine
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Erst dann kannst du dich zur praktischen Führerscheinprüfung anmelden und dir deinen Führerschein mit 17 holen. 6 Monate vorher kannst du dich schon auf die Suche nach einer Fahrschule machen und dich anmelden.
Woran du eine gute Fahrschule erkennst, haben wir für dich in der Checkliste „10 Dinge, die eine gute Fahrschule ausmachen“ zusammengefasst.
Prüfungsbescheinigung
Deine Lizenz zum Autofahren mit 17
Mit der bestandenen Prüfung erhältst du als Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung. Diese dokumentiert, dass du die praktische Fahrprüfung bestanden hast und listet deine Begleitpersonen auf. Wichtig: Die Begleitpersonen musst du handschriftlich eintragen. Ohne den Vermerk ist die Prüfungsbescheinigung nicht gültig und du riskierst ein Bußgeld.
3 Monate Umtauschfrist
Vom Begleiteten Fahren mit 17 zum Führerschein der Klasse B
Hat der Fahrer die Volljährigkeit erreicht, gilt die Prüfungsbescheinigung noch maximal drei Monate. Dann läuft diese aus und muss durch den normalen Führerschein der Klasse B ersetzt werden. Dies geschieht in einem Antragsverfahren. Frag am besten deinen Fahrlehrer noch vor der praktischen Prüfung, was zu beachten ist und wie du deine Prüfungsbescheinigung umwandeln kannst.
Die Probezeit des Führerscheins mit 17 dauert zwei Jahre. Sie läuft automatisch weiter, wenn du die Prüfungsbescheinigung in den Führerschein der Klasse B eingetauscht hast.
Begleitetes Fahren im Ausland
Der Führerschein mit 17 gilt NUR in Deutschland, da nur hier das Begleitetes Fahren erlaubt ist. Beim Überfahren einer Ländergrenze eines Nachbarlandes, egal ob in Richtung Österreich, Polen, Niederlande oder Dänemark verliert deine Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit. Wer dabei erwischt wird, muss zahlen, da dies einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes ist.
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