Benötigte Unterlagen und Ausbildungsvertrag
Die Antragsstellung in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde andere Ämter zuständig sind. Entweder musst du den Antrag beim Einwohnermeldeamt, beim Straßenverkehrsamt oder der Kreisbehörde stellen. Erkundige dich am besten direkt bei deiner Fahrschule. Sie kennt das genaue Vorgehen und kann manchmal sogar den Führerscheinantrag für dich einreichen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist aber stets, dass du folgende Dokumente einreichst:
3 Schritte zum erfolgreichen Führerscheinantrag
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Bei Fahrschule nach Vorgehensweise fragen
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Benötigte Dokumente zusammenstellen
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Antrag frühzeitig einreichen
Benötigte Dokumente
Für den Antrag benötigst du folgende Dokumente
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Die Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Eine Sehtest-Bescheinigung
Sonderfall Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Hier benötigst du zusätzlich:
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
- Antrag auf Begleitetes Fahren
Sonderfall Lkw- und Busführerscheine
Hier benötigst du zusätzlich:
Bei den C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner. Hier gibt es weitere Informationen.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung. Hier gibt es weitere Informationen.
- Nachweis über Ausbildung in „Erste Hilfe“
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Gültigkeitsdauer der einzureichenden Dokumente
Bei Antragstellung dürfen folgende Dokumente nicht älter als ein Jahr sein:
- Ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung dürfen folgende Dokumente nicht älter als zwei Jahre sein:
- Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Ohne zeitliche Begrenzung:
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
Sonderfall Führerschein nicht am Erstwohnsitz
Du möchtest z.B. einen Ferienführerschein in einer anderen Stadt machen oder in einer Fahrschule bei deiner Schule und nicht bei dir daheim im Ort? Hier musst du folgendes beachten: Wenn du deinen Führerschein nicht an deinem Erstwohnsitz machst, muss das Straßenverkehrsamt an deinem Erstwohnsitz genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort woanders ist.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass im Hinblick auf die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll, dass du nach der Ausbildung bei dir vor Ort auch sicher unterwegs bist. Wenn du später z.B. in einer großen Stadt fahren wirst, aber bei wenig Verkehr auf dem Land geübt hast, kann das leicht zu Problemen am Anfang führen.
Bearbeitungsdauer deines Führerscheinantrags
Knapp vier bis sechs Wochen solltest du schon für die Bearbeitung deines Führerschein-Antrags rechnen. Reiche diesen also frühzeitig ein, sonst kann es zu Verzögerungen bei deinem Führerschein kommen. Die Fahrschule darf dich nämlich erst zur Prüfung anmelden, wenn der Prüfauftrag vorliegt. Du kannst aber natürlich schon vorher mit deiner Führerschein-Ausbildung beginnen.
Alles im Blick in Fahren Lernen Max
Im Online-Führerscheintraining Fahren Lernen Max findest du eine Checkliste mit allen Dokumenten, die du einreichen musst und siehst, welche Dokumente deiner Fahrschule bereits vorliegen. Auch der Eingang des Prüfauftrags wird dir angezeigt, inklusive Ablaufdatum.
Tipps für den Ausbildungsvertrag
Wenn du deine Fahrschule gefunden hast und sich dein positiver Eindruck im Beratungsgespräch bestätigt hat, dann ist der nächste Schritt, dass du den Ausbildungsvertrag unterzeichnest. Bist du unter 18 Jahren alt, also noch minderjährig, brauchst du für die Unterzeichnung deine Erziehungsberechtigten.
Natürlich unterscheiden sich die Ausbildungsverträge von Fahrschule zu Fahrschule, einige Punkte sind allerdings bei allen Fahrschulen gleichermaßen enthalten.
Das wichtigste sind hier natürlich die Preise (z. B.: die Grundgebühr, Grund- und Sonderfahrten, Lehrmaterial, Anmeldegebühren für die Prüfungen...). Zudem enthält der Vertrag deine Kontaktdaten und die Daten deiner Fahrschule (inkl. Kontoverbindung). Wenn du deinen Führerschein in einer amtlichen Fremdsprache machen möchtest, wird das auch oftmals festgehalten.
Der Ausbildungsvertrag wird in deiner Fahrschule ausgefüllt und unterschrieben. Für den "Führerschein mit 17" brauchst du noch die Unterschriften und beidseitige Kopien der Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und aller Begleitpersonen. Von letzteren sind außerdem zusätzlich beidseitige Kopien des Führerscheins nötig.
Und nachdem du die Grundgebühr überwiesen hast, kann es dann auch gleich losgehen.
Finde deine Fahrschule
Noch Fragen? Suche dir jetzt deine Fahrschule in der Nähe und lasse dich persönlich beraten, zu welchem Zeitpunkt du welche Dokumente für einen schnellen Start in deine Führerscheinausbildung benötigst.