
Handy-Verbot am Steuer
Was du als Fahranfänger*in wissen musst.
Warum ist es verboten, mit dem Handy am Ohr Auto zu fahren? Ganz einfach, weil es sehr gefährlich ist und du damit nicht nur dich, sondern auch deine Mitfahrer und die Verkehrsteilnehmer um dich herum gefährdest.
Wenn du dir die Berechnungen von Anhalteweg, Reaktionsweg und Bremsweg noch einmal ins Gedächtnis rufst, wird klar, dass die eine Sekunde, die du nicht auf den Verkehr, sondern auf dein Handy schaust, über Leben und Tod entscheiden können.
Das Handyverbot am Steuer dient also nur der Verkehrssicherheit aller Beteiligten. In diesem Blog-Artikel erfährst du, mit welchen Strafen und Bußgeldern du rechnen kannst, wenn du als Fahranfänger in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wirst.
Außerdem sagen wir dir, welche Geräte noch vorsichtig sein musst und was zu beachten ist, wenn du dein Smartphone als Navigationsgerät nutzen willst.
Handy am Steuer: Das ist verboten
- Das Handy in die Hand nehmen oder in der Hand halten
- Telefonieren ohne Freisprechanlage. Auch das „Wegdrücken“ eines Anrufs ist nicht gestattet.
- Nachrichten lesen und beantworten: weder Text-Nachrichten beantworten, noch Internetrecherche betreiben oder auf die Handy-Uhr schauen
- Das Handy zwischen Schulter und Ohr klemmen, um zu telefonieren
- Nachdem das Smartphone runtergefallen ist, schauen, ob es noch funktioniert
- Das Handy auf das Armaturenbrett legen für Videoanrufe
- Sich auf den Standstreifen stellen, den Motor ausmachen, um das Smartphone zu bedienen
- Handy als Navi benutzten, wenn es nicht in einer Halterung steckt
- An der Ampel, wenn die Start-Stopp-Automatik den Motor ausgeschaltet hat, das Smartphone bedienen. Der Motor muss komplett abgeschaltet sein.

Auf Nummer sicher gehen
Augen auf die Straße und nicht ablenken lassen
Egal, wie die Bußgelder im Einzelfall aussehen, solltest du dir Folgendes merken: Alles, was deine Aufmerksamkeit vom Verkehr ablenkt, sollte vermieden werden.
Das gilt vor allem, wenn du als Fahranfänger noch in der Probezeit bist und eine höhere Strafe bzw. ein Bußgeld riskierst. Im schlimmsten Fall entscheidet die Sekunde, die du auf dein Handy schaust über Leben und Tod. Das Risiko solltest du niemals eingehen.
Smartphone im Auto: Das ist erlaubt
- Nachrichten dürfen nur verschickt werden, wenn du sie über einen Sprachassistenten versendest. Neue Nachrichten darfst du nicht lesen. Es sei denn der Sprachassistent liest sie dir vor, während du weiterhin den Verkehr im Blick hast.
- Das Handy bedient werden, wenn es in einer Halterung steckt und nur ein kurzer Blick drauf geworfen wird.
- Kurz Draufschauen ist auch nur dann erlaubt, solange es die Straßen-, Verkehr-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
- Allgemein gilt: Wenn bestimmte Smartphone-Funktionen über eine Sprachsteuerung (z. B. Siri, Google Assistant, Alexa) bedient werden und deine Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt wird, kannst du dein Smartphone nutzen.
- In die Hand nehmen ist nur dann erlaubt, wenn es ausgeschaltet an einen anderen Ort gelegt wird.
- Als Navi kannst du dein Handy verwenden, wenn es sich in einer Halterung befindet und über Sprachsteuerung bedient wird.
- Uneingeschränkt darf es benutzt werden, wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor vollständig abgeschaltet ist.

Mit Handy im Auto erwischt
Mit diesen Konsequenzen musst du rechnen
Auch wenn es gefährlich ist, gilt "Handy am Steuer" als ein B-Verstoß. Das heißt du musst, laut des Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld von 100€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wurde jedoch jemand gefährdet, oder es wurde ein Unfall verursacht, kann ein Bußgeld von 150€ bzw. 200€, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot auf dich zu kommen.
Sonderfall Probezeit
Als Fahranfänger drohen dir härtere Strafen
In der Probezeit werden schon weniger schwerwiegende Vergehen stärker geahndet, so sind auch die Folgen eines Vergehen in der Probezeit schwerwiegender, wenn du mit dem Handy am Ohr oder in der Hand beim Autofahren erwischt wirst. Du musst bei diesem Vergehen, ohne Gefährdung das eine Gefährdung stattfand, mit einem Bußgeld in Höhe von 100€, einem Punkt, einer Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre und einem Aufbauseminar rechnen.
Durch die Probezeit wird dieses Vergehen als ein A-Verstoß angesehen. Das ist ein schwerwiegender Verstoß, gleichgesetzt mit betrunken fahren und das Rechtsfahrgebot missachten.
A-Verstöße in der Probezeit
In der Probezeit bedeutet ein A-Verstoß, oder auch schwerwiegendes Vergehen, eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Des Weiteren zieht er den Besuch eines Aufbauseminares mit sich.
Wurde ein zweites Mal ein schwerwiegendes Vergehen (A-Verstoß) begangen, wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Erfolgt daraufhin ein dritter A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Handy am Steuer im Ausland
In ganz Europa gibt es Bußgelder
Auch im europäischen Ausland solltest du nicht mit dem Smartphone in der Hand Auto fahren. Einzelne Länder haben zwar unterschiedliche hohe Bußgelder, jedoch sind sich alle einig. Handy am Steuer ist gefährlich und deshalb verboten. Hier sind einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog, was ein Bußgeld in anderen Ländern kostet:
- Dänemark: 200€
- Belgien: ab 115€
- Frankreich: ab 135€
- Italien: ab 165€
- Niederlande: 250€
- Österreich: ab 50€
- Spanien: ab 200€
- Kroatien: 135€
- Tschechien: ab 40€
- Polen: ab 45€